Ausfuhr/BPM-Dienstleistungen

Was müssen Sie für die Abwicklung der Ausfuhr und die Rückerstattung der Luxussteuer BPM wissen?

Um Ihr Fahrzeug aus den Niederlanden ausführen zu können, muss es beim niederländischen Kennzeichenregister abgemeldet werden.

Vor der Einfuhr des in den Niederlanden erworbenen Fahrzeugs in Ihr eigenes Land, benötigen Sie einige Dokumente:

Um für ein steuerfreies Fahrzeug in Betracht zu kommen, müssen Sie entweder:

  • eine Kaution hinterlegen, die Sie zurückbekommen, sobald Sie dem Exportdienstleister eine Kopie des Anmeldebescheids für das Fahrzeug zukommen lassen; oder
  • den PKW vorübergehend von einem Exportdienstleister in Deutschland registrieren lassen, sodass keine Kaution und keine Kopie einer späteren Anmeldebescheinigung notwendig werden.